Zollabfertigung, Zollgebühren und Steuern

Bei Versendungen in Länder außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz können weitere Kosten wie z. B. Steuern, Abgaben für die Einfuhr oder Abfertigung bzw. Zölle anfallen, die Sie als Kunde zu tragen haben.

In den Zollinhaltserklärungen oder Zollpapieren für Pakete in Länder außerhalb Europäischen Union und der Schweiz wird der Wert der in der Lieferung enthaltenen Artikel nach Produkttyp aufgeführt. Wir behalten uns vor, dem Zoll zur Vereinfachung des Verfahrens für Sie als Kunden oder aus der gesetzlichen Verpflichtung heraus, solche Angaben zu machen. Der Zoll kann Pakete zur Kontrolle öffnen – wir haben darauf keinen Einfluss.

Sollte es sich bei der Bestellung um ein Geschenk handeln, wird das Paket von uns mit dem Hinweis “Geschenk” gekennzeichnet. Die Preise der Artikel werden aber trotzdem in den Zollinhaltserklärungen oder Zollpapieren ausgewiesen. Wir sind zurzeit nicht in der Lage, den Inhalt in einer anderen Weise zu beschreiben oder zu deklarieren.

Gebühren für Einfuhr, Abfertigung oder Zoll werden erhoben, sobald das Paket Ihr Land erreicht hat und fallen immer erst beim Avis durch den Versender oder bei Zustellung an. Diese gesonderten Kosten für Einfuhr, Abfertigung oder Zollfreigabe gehen zu immer Ihren Lasten und können nicht beim normalen Bestellablauf im Voraus bezahlt werden.

Ebenso haben wir keinen Einfluss auf diese Gebühren und können ihre Höhe nicht vorhersagen oder kalkulieren. Die Zollbestimmungen variieren von Land zu Land beträchtlich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Zollbehörden vor Ort.

In einigen Ländern verlangen die Zollbehörden vom Importeur einer Ware einen speziellen Identifikationsnachweis, bevor eine Sendung freigegeben wird. Als Importeur der Ware können Sie oder der Empfänger der Sendung zur Angabe einer Identifikationsnummer, z. B. nationale Identifikationsnummer, CPF oder Steuernummer, aufgefordert werden.

Alle Angaben ohne Gewähr.